Egal ob auf dem Bauernhof oder auf der Alp: Tierwohl ist für die Micarna zentral.
Tierwohl
Das Wohl der Tiere ist für uns ein sehr zentraler Punkt in der Micarna-Gruppe. Tiere sind die Basis unsere Fleisch-, Geflügel-, Fisch- und Ei-Produkte.
Nur gesunde Tiere können auch eine gute Produktqualität bieten. Tierwohl in der Lebensmittelproduktion bedeutet aber nicht nur, dafür zu sorgen, dass die Tiere ein artgerechtes Leben auf dem Bauernhof haben. Es bedeutet auch, darauf zu achten, die Tiere schonend und auf möglichst kurzen Strecken zu transportieren und umsichtig und fachgerecht zu schlachten.
Tierwohl in der Landwirtschaft
Die Micarna ist eine der wichtigsten Partnerinnen der Landwirtschaft und arbeitet mit einer Vielzahl engagierten Produzenten zusammen.
Die Micarna nimmt ihre Verantwortung im Bereich Förderung der Tiergesundheit ernst. Die Gesundheit der Tiere ist ein wesentlicher Bestandteil des Tierwohls und wirkt sich auch auf die Fleischqualität aus. Zudem sind wir uns der zunehmenden Problematik des unsachgemässen Antibiotika-Gebrauchs und der damit verbundenen Resistenzproblematik in der Human- und Veterinärmedizin bewusst und setzen uns aktiv für Verbesserungen ein.
Bei unseren Poulets, die wir für die Marke Optigal produzieren, haben wir die volle Kontrolle über den Antibiotikaeinsatz. Antibiotika erhalten unsere Hühner von den Tierärzten nur in Ausnahmefällen und nur kurativ. Über 95% unserer Optigal-Poulets kommen nie in Kontakt mit Antibiotika.
Bei unseren Legehennen achten wir besonders darauf, dass durch vorbeugende Massnahmen und regelmässige Kontrollen der Einsatz von Antibiotika minimiert wird. So müssen wir nur noch in äusserst seltenen Fällen Antibiotika einsetzen. Bei den Schweinen beteiligen wir uns an den Gesundheitsprogrammen SuisSano, SafetyPlus SuisKlein und QGS-Klein.
Nachhaltigkeits- und Tierwohl-Labelprodukte
Mit unseren Labeln wie IP Suisse, Optigal oder Bio engagieren wir uns für eine naturnahe und tierfreundliche Schweizer Landwirtschaft und tragen damit zum Erhalt natürlicher Lebensräume bei. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der landschaftlichen Vielfalt sowie der Artenvielfalt (Biodiversität), was u. a. auch seltenen Pflanzen und Wildtieren zugutekommt.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Labeln auf Fleisch-, Geflügel-, Fisch- und Eiprodukten. Die Label können sowohl mehr Tierwohl als der gesetzliche Standard beinhalten, aber auch allgemein für mehr Nachhaltigkeit stehen, wie zum Beispiel umweltschonender oder sozialverträglicher sein.
Das Schweizer Tierschutzgesetz gehört zu den strengsten weltweit und geniesst international Vorbildcharakter. Ein schonender Umgang mit Tieren, Schutz vor Witterung, Tageslicht und mehr Platz sind Beispiele von für uns selbstverständlichen und bindenden Tierwohlaspekten. Unsere Labelprogramme stellen darüber hinaus zusätzliche Anforderungen an Haltung und Fütterung der Tiere. Bei unseren Labelprogrammen orientieren wir uns an den Bundesprogrammen BTS (Besonders tierfreundliche Stallung) und RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien), die sich stark auf das Wohlbefinden der Tiere fokussieren.
Tierwohl in der Verarbeitung
Tierwohl in der Lebensmittelproduktion bedeutet bei Weitem nicht nur, dafür zu sorgen, dass die Tiere ein angenehmes Leben auf dem Bauernhof haben.

Es bedeutet auch – und vor allem –, darauf zu achten, dass die Tiere während des eigentlichen Schlacht- und Verarbeitungsprozesses so wenig Stress und Schmerzen verspüren wie nur möglich.
Beim Transport vom Betrieb zum Schlachthof gilt es, die Aufregung der Tiere möglichst gering zu halten. Dies natürlich im Sinne des Tierwohls, aber auch, weil sich unnötiger Stress kurz vor der Schlachtung negativ auf die Fleischqualität auswirken kann. Besonders wichtig sind hierbei folgende Aspekte:
- Der schonende Umgang mit dem Tier, vor allem beim Be- und Entladen. Bei der Micarna dürfen deshalb nur die Tierhalter selbst oder aber Chauffeure Tiere anliefern, die sich regelmässig in speziellen «Tierschutz beim Transport»-Kursen weiterbilden.
- Möglichst kurze Transportwege. Anders als in der EU ist in der Schweiz die Transportdauer auf maximal 8 Stunden gesetzlich beschränkt, davon darf die reine Fahrzeit nur 6 Stunden betragen. Die im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie erhobenen tatsächlichen Fahrzeiten waren bei den Rinder-, Schweine- und Lämmertransporten jedoch deutlich kürzer. Zum Beispiel dauerten 2021 unsere Poulet-Transporte zur Schlachtung in der Schweiz zu 99 % unter 4 Stunden. Die Mast-Elterntiere, welche in Frankreich geschlachtet werden, erreichten ihr Ziel immer in weniger als den geforderten 6 Stunden.
- Beförderung in konformen Transportfahrzeugen: Die Tiere dürfen sich im Lastwagen oder Anhänger nicht verletzen, das Klima im Transporter muss für sie stimmen und der Boden muss eingestreut und griffig sein. Alle Tiere müssen im Fahrzeug genügend Platz haben, die Vorgaben dazu sind je nach Tierart und Gewichtsklasse vorgeschrieben. Schweine werden in ihren gewohnten Gruppen transportiert. Neben der Überwachung der Transporte durch die kantonalen Behörden kontrolliert bei Labeltiertransporten der Schweizer Tierschutz STS unabhängig die Transporte.
Vor der eigentlichen Schlachtung sollen sich die Tiere vom Transport erholen. In unserem Schweineschlachtbetrieb haben wir dafür den Anlieferbereich und die Wartebuchten so konstruiert, dass sich die Schweine bei gedämpftem Licht, klassischer Musik, permanentem Zugang zu Wasser und einer Dusche zum Abkühlen schnell entspannen. Unsere Poulets werden schonend in ihren Transportkisten abgeladen und blauem Licht ausgesetzt, das beruhigend auf die Tiere wirkt.
Es ist in der Schweiz untersagt, Tiere ohne fachmännische Betäubung zu töten. Die Betäubungsmethoden sind je nach Tier unterschiedlich und gesetzlich streng geregelt. So werden beispielsweise unsere Poulets mittels Elektrizität, unsere Schweine durch CO2 und die Rinder, Kälber und Lämmer in unseren Kooperationsbetrieben durch Bolzenschuss betäubt. Die Tiere sterben anschliessend durch Ausbluten, solange sie bewusstlos sind. Als erster Betrieb in der Schweiz haben wir in unserem Schweineschlachtbetrieb eine automatische Entblutekontrolle installiert, die eine korrekte Tötung garantiert.
Sämtliche Mitarbeiter im Lebendtierbereich werden regelmässig im respektvollen und ruhigen Umgang mit den Tieren geschult. Neben den strengen internen Kontrollen des Schlachtprozesses und der Kontrolle durch die kantonalen Veterinärämter auditiert auch der Schweizer Tierschutz in festen Abständen die tierschutzkonforme Schlachtung in unseren eigenen und den Kooperations-Schlachtbetrieben. Für unseren Schweineschlachtbetrieb überwachen wir zudem auf freiwilliger Basis den gesamten Weg der Tiere von der Anlieferung bis zur Entblutung mittels Videokameras. Berechtigte Stakeholder haben so die Möglichkeit, die Wertschöpfungskette von Fleisch transparent nachvollziehen zu können.
Wir möchten aber nicht nur Transparenz bei der Schlachtung, sondern auch Fortschritt bezüglich des Tierwohls in diesem sensiblen Kontext. Dazu forschen wir gemeinsam mit wissenschaftlichen Projektpartnern an alternativen Geflügelbetäubungsmethoden und an der Optimierung der bestehenden Schweinebetäubungsanlage, um die Tiere noch schonender zu schlachten. Der Forschungsstand wird regelmässig einem externen Soundingboard rapportiert, welches sich aus Vertretern der Behörden, des Tier- und Konsumentenschutzes zusammensetzt.